Ablauf & Kosten
Ich arbeite im Moment in einer psychotherapeutischen Privatpraxis, das heißt, dass leider keine direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht.
Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten werden die Kosten für die Psychotherapeutische Behandlung bei mir in der Regel vollständig erstattet. Für gesetzlich Versicherte ist dies unter bestimmten Bedingungen (im Rahmen einer sogenannten Kostenerstattung) ebenfalls möglich.
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Da die Kostenübernahme jedoch von Ihren individuellen Vertragsbedingungen abhängig ist, empfehle ich Ihnen, sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich Informationen zu Ihren Vertragskonditionen einzuholen. Das Honorar pro Sitzung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Die Kassenzulassungen für Psychotherapeuten sind trotz großer Versorgungsengpässe in Berlin stark begrenzt.
Sollten Sie zeitnah keinen Psychotherapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeut*in erhalten, so ist Ihre Krankenkasse nach §13.3 SGB V dazu verpflichtet, die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung zu übernehmen. Sie haben ein Recht auf eine zügige psychotherapeutische Behandlung. Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf und ich unterstütze und berate Sie diesbezüglich.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie auch ohne jeden bürokratischen Aufwand als Selbstzahler*in für die Therapiekosten aufkommen. In diesem Fall kann die Therapie ohne Formalitäten sofort starten und Ihre Versicherung muss keine Nachricht von Ihrer Therapie erhalten. Im Regelfall richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).